Dummheit gehört eigentlich bestraft

22. November 2006

Wenn man die Meldung, die ich gerade gelesen hab, so durchliest, sollte der Straftatbestand im Titel glaube ich wirklich ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Ich weiß jedenfalls nicht, wie man so blöde sein kann wie die zwei in der Meldung:

Dortmund (ots) - Am Montag (20. Nov.) wurde beim Amtsgericht Dortmund gegen ein 17-Jährige und ihren 21-jährigen Verlobten, wegen einer Schwarzfahrt mit der Bahn AG, verhandelt.Es ging dabei um eine Fahrgeldnachforderung der Bahn AG in Höhe von 40 Euro.
Nach der Urteilsverkündigung sollten alle Beteiligten dem Richter ihre Auslagen nennen, zwecks Erstattung durch die Gerichtskasse.Als die 17 -Jährige auf diese Frage des Richters zunächst nicht antwortete, mischte sich der 21 -jährige Verlobte der jungen Frau in das Gespräch ein und gab an, dass ihnen keine Kosten entstanden sind,weil sie schwarzgefahren seien, um an der Verhandlung teilnehmen zu können. Eigentlich hätte die Fahrt mit der Bahn AG 12,90 Euro gekostet.
Diese Aussage konnte von allen anwesenden Personen im Gerichtssaal deutlich verstanden werden.Von den als Zeugen anwesenden Bundespolizeibeamten werden die jungen Leute erneut, wegen Erschleichens von Leistungen, zur Anzeige gebracht.
Die am Prozess beteiligte Staatsanwältin stellte sich als Zeugin zur Verfügung.
 
ots Originaltext: Bundespolizeiinspektion Dortmund

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